DDBAC Software Development Kit
Vielen Dank für Ihre Interesse am DDBAC-SDK.
Lesen Sie sich bitte die Lizenzvereinbarungen durch,
bevor sie das DDBAC-SDK herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Lizenzbedingungen am 29.02.2008 geändert haben. Die relevanten Änderungen sind entsprechend markiert.
Lizenzvereinbarung:
Für Untersuchungen über die Implementierung der DDBAC in eine Software des Lizenznehmers und über die Möglichkeit einer Geschäftsbeziehung überlässt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die oben genannte Software.
Hierzu wird vereinbart
Jeder Vertragspartner versichert, alle ihm von dem anderen Vertragspartner mündlich, schriftlich oder in anderer Form zur Kenntnis gebrachten Informationen als ihm anvertraute Betriebsgeheimnisse zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nur zu dem oben genannten Zweck zu verwenden, solange und soweit diese Informationen nicht
- dem Empfänger bereits ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren,
- allgemein bekannt sind oder später ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt wurden,
- dem Empfänger von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden,
- vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt wurden,
- aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden oder Gerichten zugänglich zu machen sind, oder
- von dem überlassenden Vertragspartner schriftlich zur Bekanntgabe freigegeben sind.
Jeder Vertragspartner wird bei der Geheimhaltung der ihm überlassenen Informationen die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich seiner eigenen Informationen vergleichbarer Bedeutung anwenden.
Gegenstände und sonstige verkörperte Informationen, einschließlich Datenträger, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung überlässt (nachfolgend zusammen als "Gegenstände" bezeichnet), bleiben Eigentum des Lizenzgebers. Auf schriftliche Aufforderung sind die Gegenstände nach Wahl des überlassenden Vertragspartners unverzüglich zurückzugeben oder vollständig zu vernichten. Die Vernichtung ist dem überlassenden Vertragspartner bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung schriftlich zu bestätigen.
Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen, dass die Informationen und Gegenstände ausschließlich zu dem in der Präambel genannten Zweck überlassen werden.
Der Lizenznehmer wird die erhaltenen Informationen nur solchen seiner Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen zugänglich machen, die diese Informationen zu dem in der Präambel genannten Zweck benötigen. Die Vertragspartner stehen einander dafür ein, dass ihre betreffenden Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen den dieser Vereinbarung entsprechenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung und Verfügungsbeschränkungen unterliegen.
Alle Rechte an der DDBAC verbleiben beim Lizenzgeber. Lizenzen oder sonstige Nutzungsrechte, gleich welcher Art, werden durch diese Vereinbarung nicht eingeräumt. Aus der Kenntnis der ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zufließenden Informationen werden die Vertragspartner im Hinblick auf Schutzrechtsanmeldungen gegenseitig keine Rechte, insbesondere auf Vorbenutzung herleiten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit übermittelter Informationen übernehmen die Vertragspartner keine Gewähr.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber unverzüglich darüber zu informieren, wenn die DDBAC oder Teile der DDBAC in die Applikation(en) des Lizenznehmers integriert werden und diese Applikation(en) Dritten zum Verkauf angeboten werden. Die Informationspflicht besteht auch dann, wenn eine Auslieferung der DDBAC gemeinsam mit der Applikation nicht vorgesehen ist, oder die Nutzung der DDBAC in der Applikation durch eine vorinstallierte oder durch den Nutzer nachzuinstallierende Version der DDBAC möglich ist. Die Nutzung der DDBAC für kommerzielle Zwecke durch den Lizenznehmer ist in einem separaten Lizenzvertrag zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer zu regeln.
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft. An Stelle der Unterzeichnung tritt im Online-Falle die Angaben der Personendaten sowie die Zusendung eines Downloadlinks zum DDBAC-SDK. Sie endet ein Jahr nach Inkrafttreten. Jeder Vertragspartner kann die Vereinbarung vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
Unabhängig von der Laufzeit dieser Vereinbarung wird jeder Vertragspartner ihm übermittelte Information für die Dauer von fünf Jahren ab Vertragsende/-beendigung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung behandeln.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Auf diese Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen deutschen Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts.
Sind oder werden Teile dieser Vereinbarung ungültig, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Die ungültigen Teile werden durch die Partner durch gültige Bestimmungen ersetzt, welche der Zielsetzung der Partner zum Zeitpunkt der Vereinbarung am nächsten kommen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang dieser Vereinbarung oder über ihre Gültigkeit ergeben, ist München.
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